Je nach Angebot unterscheiden sich Ablauf, Rahmenbedingungen und Abrechnung. Wählen Sie den Bereich, zu dem Sie Informationen suchen.
Psychotherapie Einzel · Ablauf
Wie beginnt eine Psychotherapie?
01
Sprechstunde
Am Anfang steht zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde. Hier geht es darum, Ihre aktuelle Situation und Beschwerden kennenzulernen, erste diagnostische Einschätzungen vorzunehmen und zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist.
02
Probatorik
Daran schließen sich die probatorischen Sitzungen an. Sie geben uns Zeit, uns gegenseitig kennenzulernen, die bisherige Entwicklung Ihrer Beschwerden genauer zu verstehen, gemeinsam Therapieziele zu entwickeln und zu prüfen, ob die therapeutische Zusammenarbeit für beide Seiten passend ist.
03
Diagnostik
Je nach Fragestellung kann in dieser Phase ergänzend psychologische Diagnostik durchgeführt werden.
04
KZT oder LZT
Anschließend wird gemeinsam entschieden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und welcher Behandlungsumfang voraussichtlich benötigt wird. Je nach individueller Situation kann eine Kurzzeittherapie (KZT) oder eine Langzeittherapie (LZT) beantragt beziehungsweise vereinbart werden.
Honorar
Privatpraxis
Meine Praxis ist in erster Linie als Privatpraxis organisiert. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) unter Berücksichtigung der seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen.
Dies gilt auch für Selbstzahlende. Bei einer privaten Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung hängt die konkrete Erstattung von Ihrem individuellen Tarif beziehungsweise den jeweiligen Beihilfebestimmungen ab. Es empfiehlt sich daher, die persönlichen Vertragsbedingungen vor Beginn der Behandlung zu prüfen.
Gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung
Auch gesetzlich Versicherte können in meiner Praxis im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden. Wenn Sie eine Behandlung im Kostenerstattungsverfahren erwägen, informieren Sie sich bitte möglichst vorab bei Ihrer Krankenkasse über die für Sie geltenden Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
Vor einem Antrag auf Kostenübernahme findet in meiner Praxis grundsätzlich zunächst eine probatorische Sitzung zum gegenseitigen Kennenlernen statt. Da diese Sitzung vor einer möglichen Bewilligung der Kostenerstattung stattfindet, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Kosten hierfür selbst getragen werden müssen.
Mein Honorar richtet sich auch bei einer Behandlung im Kostenerstattungsverfahren nach der GOP und kann über dem Betrag liegen, den eine gesetzliche Krankenkasse erstattet. Daher kann ein Eigenanteil entstehen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, sollte vor Beginn der weiteren Behandlung mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Sitzungsdauer & Termine
Eine reguläre psychotherapeutische Sitzung umfasst in der Regel 50 Minuten Behandlungszeit. Zusätzlich plane ich Zeit für die notwendige Vor- und Nachbereitung der Sitzung ein.
Die Termine werden individuell vereinbart. In der Regel finden psychotherapeutische Sitzungen einmal wöchentlich statt. Je nach Behandlungsphase und individueller Situation kann die Frequenz im Verlauf angepasst werden.
Gruppenpsychotherapie · Ablauf
Wie beginnt eine Gruppenpsychotherapie?
01
Kontaktaufnahme
Zu Beginn nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir klären, ob aktuell eine passende Gruppe angeboten wird beziehungsweise ein Platz verfügbar ist.
02
Vorgespräch
In einem persönlichen Vorgespräch lernen wir uns kennen und besprechen Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und den möglichen therapeutischen Rahmen.
03
Passung
Gemeinsam prüfen wir, ob das Gruppenformat und die jeweilige Gruppe für Ihr Anliegen geeignet sind und ob eine eigenständige oder ergänzende Gruppenpsychotherapie sinnvoll ist.
04
Teilnahme
Wenn die Gruppe passend ist und ein Platz zur Verfügung steht, werden der weitere Ablauf und die Teilnahme verbindlich vereinbart.
Honorar
Privat, Beihilfe & Selbstzahlung
Auch die Gruppenpsychotherapie wird auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Dies gilt ebenso für Selbstzahlende.
Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfe richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif beziehungsweise den individuellen Beihilfebestimmungen. Bitte klären Sie die konkreten Bedingungen möglichst vor Beginn der Behandlung.
Gesetzlich Versicherte
Kostenerstattung
Eine Gruppenpsychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung kann nach vorheriger Absprache ebenfalls möglich sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollte vor Beginn mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
Da mein Honorar nach GOP berechnet wird, kann auch hier ein Eigenanteil entstehen, wenn die Erstattung der Krankenkasse darunter liegt.
Rahmen
Gruppenpsychotherapie kann eigenständig oder ergänzend zu einer Einzelpsychotherapie durchgeführt werden.
Konkrete Informationen zu aktuellen Gruppen, inhaltlichen Schwerpunkten, Beginn und verfügbaren Plätzen finden Sie unter Gruppenpsychotherapie.
Coaching & Beratung · Ablauf
Wie beginnt ein Coaching?
01
Kontaktaufnahme
Sie nehmen per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt mit mir auf und schildern kurz, worum es Ihnen geht.
02
Zielklärung
Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen, die gewünschten Ziele und ob Coaching beziehungsweise Beratung für Ihre Fragestellung der passende Rahmen ist.
03
Rahmen
Wir vereinbaren gemeinsam den Umfang, die Frequenz und den organisatorischen Rahmen der Zusammenarbeit.
04
Coaching
Die weiteren Termine orientieren sich an Ihrem Anliegen und werden individuell vereinbart.
Honorar
Individuelle Vereinbarung
Coaching- und Beratungsleistungen werden privat in Rechnung gestellt. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Der konkrete Preis wird abhängig von Umfang und Rahmen des jeweiligen Angebots vor Beginn individuell vereinbart.
Wichtig
Keine Krankenbehandlung
Coaching und Beratung dienen nicht der Behandlung einer psychischen Erkrankung. Die Kosten werden daher grundsätzlich selbst getragen und nicht über eine Krankenversicherung abgerechnet.
Weitere Informationen zu möglichen Themen und zum Coaching-Angebot finden Sie unter Coaching.
Noch unsicher?
Welches Angebot passt zu Ihrem Anliegen?
Wenn Sie noch nicht sicher sind, welcher Rahmen für Ihr Anliegen passend ist, können Sie sich gerne zunächst unverbindlich an mich wenden.